Jede/r Teilnehmende hat ab dem Aufnahmetag eine/n feste/n Ansprechpartner*in der Psychosozialen Förderung während des gesamten Maßnahmezeitraums, unabhängig davon, ob es sich um eine Kurzzeitmaßnahme (AE oder EA), um eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder um eine Ausbildung handelt. Die Mitarbeitenden der Psychosozialen Förderung arbeiten nach dem ganzheitlichen Ansatz und unterstützen die Teilnehmenden im Rahmen des Bezugspersonensystems umfassend in ihren unterschiedlichen Lebensbereichen und unter Einbeziehung der jeweils vorhandenen persönlichen Ressourcen.
Alle Mitarbeitenden der Psychosozialen Förderung verfügen über breitgefächerte und umfassende fachliche Kompetenzen/Kenntnisse (oder Zusatzausbildung) im Bereich der psychiatrischen Krankheitsbilder sowie im Bereich sozialrechtlicher Fragestellungen.
Die Mitarbeitenden des Teams der Psychosozialen Förderung sind dabei feste Ansprechpartner für die Rehabilitanden und arbeiten eng mit den anderen Reha-Team-Mitgliedern (pädagogische Fachkräfte Wohnen, Ausbilder*in, Klassenlehrer*in, z.T. Integrationsberatung) zusammen. Sie sind jeweils festes Mitglied des Reha-Teams des/der jeweiligen Teilnehmenden, begleiten und gestalten den Maßnahmeprozess und stehen bei Bedarf im engen Austausch mit den Fachärzten.